Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.
An uns muss nur das Essensgeld gezahlt werden.Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag.
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten
Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein
Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für
die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise
vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven'
Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden
Elternbeitragstabelle entnommen werden.
Nach Vertragsabschluss können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt stellen. Wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an:
Frau Bartels (Nachnamen A-H) Tel.: 05251/88 11990Wir hoffen, dass wir von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen konnten. Gerne könnt Ihr einen Termin vereinbaren. Dies kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich (Mail oder WhatsApp) sein.
Gerne nutzt auch den KTP Navigator. Unter folgenden Link kommt ihr auf unser Profil: https://paderborn.ktp-navigator.org